Behörden/Ämter - Christian Wach Auf

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Bericht Problematik GS-Rente
(akt. 03.11.2012) Ende

Berichtsbeginn: 14.01.2012
Es ist wieder an der Zeit zusammenfassend zu berichten.
Mit Beginn des neuen Jahres kommen auch wieder die bürokratischen Aufgaben. Der Betreuungsbericht für das Betreuungsgericht war zu erstellen, die Zuzahlungsbefeiung zu bearbeiten, die Verhinderungspflege zu beantragen usw..............
Als zusätzliche Aufgabe stellt sich in diesem Jahr wieder mal die Problematik Grundsicherungsrente dar. (CWA berichtete bereits am 23.12.2011 siehe News/Archiv). Das Sozialamt bestätigte den Eingang der Widersprüche, monierte die beantragte Handhabung und gab uns bis zum 20.01.2012 Gelegenheit zur Sache Stellung zu nehmen. Dies ist nun erfolgt. Sollte die Bearbeitung der Widersprüche nun nicht zu einem tragbaren positiven Ausgang führen, ist es an der Zeit Details hier zu veöffentlichen und /oder über einen Presseartikel nachzudenken. Besonders nachdem wir im vergangenen Jahr durch mehrere Telefonate mit dem Sozialamt den Eindruck gewonnen hatten, ein "gewisses Verständnis" für die schwierige Lebensaufgabe bei der Pflege und Betreuung eines schwerstbehinderten jungen Mannes, gefunden zu haben.
Der letzte Bescheid spricht eine andere Sprache. Irgendwann ist mal ein Punkt erreicht, an dem man beginnen muss manches nicht mehr hinzunehmen! Schon allein die Textbausteine der Bescheide, können einem übel aufstoßen! Es ist schon arg, wie man darin bevormundet wird und das obwohl man selbst gar kein "Leistungsemfänger" (schon allein dieses Wort wertet ab) ist. Nun warten wir erst mal die Reaktion ab. Es gibt ja noch die Möglichkeit der Klage. Wir werden weiter berichten.

(akt. 28.01.2012)
Am 19.01.2012 erhielten wir zur Sache die Erhaltbestätigung. Sie war wie erwartet sehr knapp verfasst und enthielt die Information, dass die Widersprüche an das Sachgebiet Grundsatz/Widerspruch weiter geleitet wurde.
Wir werden weiter berichten..

(akt. 20.02.2012)
Am 15.02.2012 wurde eine akuelle Verbrauchsabrechnung von uns übermittelt, deren Erhalt am 17.02.2012 bestätigt. In die aktuell strittige Bescheidung findet diese jedoch laut Sozialamt keinen Eingang.

(akt. 05.04.2012)
Am 03.04.2012 wurde der neue "Abfallbebührenbescheid 2012" von uns an das Amt übermittelt. Zugleich wurde daran erinnert, dass es bereits seit mehreren Monaten in den Zahlungen Geld aus der unkorrekten Regelssatzberchnung ausstehend ist. Kurze Zeit später traf eine elektronische Lesebestätigung ein.

(akt. 12.05.2012)
Am 12.04.2012 ging ein Änderungsbescheid des GS Amtes ein. In diesem wurde der eingereichte Abfallgebührenbescheid eingearbeitet und wie erwartet gewichtet. Leider gab es keine Änderung hinsichtlich der im Bescheid vom 15.12.2011 von uns mit Widersprüchen gerügten Bestandteile (Ernährung und Einstufungshöhe). Daher wurde am 07.05.2012 erneut fristgerecht widersprochen, um nicht im rechtlichen Sinne den Anschein zu erwecken, diese Bestandteile nun im neuen Bescheid zu akzeptieren. Der Eingang des Schreibens wurde am 07.05.2012 elektronisch und am 12.05.2012 postalisch bestötigt. Die Unterlagen wurden dem laufenden Widerspruchsverfahren zugeordnet.

(akt. 03.11.2012)
Mit Eingangsdatum vom 26.09.2012 haben wir einen Widerspruchbescheid vom GS-Amt erhalten. Aus den seitenlangen detailierten Ausführungen ging klar hervor, dass sich das GS-Amt diesmal sehr ausführlich mir der Angelegenheit befasst hat. Wenn auch ein langer Zeitraum von über 9 Monaten seit Widerspruchseinreichung vergangen ist, können wir das nun erzielte Ergebnis akzeptieren. Zusammenfassend heisst es im Bescheid der Amtsleiterin, Zitat:" Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Entscheidung vom 15.12.2011 zu korrigieren und der Widerspruch folglich teilweise begründet ist."
Von uns gibt es dazu noch anzumerken, dass die als nicht begündet und somit unakzeptierten Bestandteile des Widerspruches auf eine von der Bundesregierung 2011 geschaffene Gesetzesänderung zurückzuführen ist. In den letzten Tagen ist nun bereits der neue "Antrag auf Weitergewährung....." zur Bearbeitung bei uns eingegangen. Wir hoffen, dass es diesmal nicht nötig ist, gegen den am Jahresende zu erwartenden neuen Bescheid erneut Widerspruch führen zu müssen.

Ende des Berichtes
 
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